Leitung und Organe
Die Willensbildungs-, Entscheidungs- und Handlungszuständigkeiten für die Fachbereiche sind zwei Organen zugeordnet,
- dem Fachbereichsleiter und
- der Fachbereichskonferenz.
Fachbereichsleiter und Stellvertreter werden von den zuständigen Staatsministerien bestellt. Ihre Amtszeit ist nicht begrenzt. Der Fachbereichsleiter leitet den Fachbereich und vertritt ihn nach außen. In dieser Funktion ist er Vorgesetzter der Studierenden während der Fachstudienabschnitte.
Fachbereichsleiter Harald Wilhelm
Direktor bei der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern
E-Mail: harald.wilhelm(at)aiv.hfoed.de
Dem Fachbereichsleiter obliegt neben der organisatorischen, personellen und haushaltsmäßigen Gesamtverantwortung insbesondere die Vertretung des Fachbereichs nach außen sowie in den internen Organen und Gremien (Rat, Fachbereichskonferenz, Prüfungsausschuss).
Er leitet zugleich die Abteilung Aus- und Fortbildung (Sachgebiete 11, 20, 21).
Stellvertretender Fachbereichsleiter
Regierungsdirektor
E-Mail: matthias.gruebl(at)aiv.hfoed.de
Als Stellvertretender Fachbereichsleiter unterstützt er den Fachbereichsleiter und nimmt in dessen Abwesenheit die Leitungsaufgaben wahr.
Außerdem wirkt Herr Grübl in der Leitung der Abteilung Aus- und Fortbildung mit.
Weiterer stellvertretender Fachbereichsleiter
Leiter des Prüfungsamts
Torsten Wiedemann
Regierungsdirektor
E-Mail: torsten.wiedemann(at)aiv.hfoed.de
Als weiterer Vertreter in der Leitung des Fachbereichs unterstützt er den Fachbereichsleiter und nimmt in dessen Abwesenheit die ihm zugewiesenen Aufgaben in der Leitung des Fachbereichs wahr.
Herr Wiedemann leitet das dem Fachbereich angegliederte, organisatorisch aber verselbstständigte Prüfungsamt und die Abteilung Prüfungen, Leistungsnachweise.
Außerdem wirkt Herr Wiedemann in der Leitung der Abteilung Aus- und Fortbildung mit.
Sekretariat
Birgit Möckl
Tel. 09281 7771-155
Die Fachbereichskonferenz
Die Fachbereichskonferenz ist ein Kollegialorgan, dem i. d. R. folgende Mitglieder angehören:
- der Fachbereichsleiter als Vorsitzender,
- der organschaftliche Stellvertreter des Fachbereichsleiters,
- zwei Vertreter/innen des für den Fachbereich zuständigen Staatsministeriums,
- zwei für die Dauer von zwei Jahren gewählte Vertreter/innen der hauptamtlichen Hochschullehrer/innen des Fachbereichs,
- zwei für die Dauer eines Jahres gewählte Vertreter/innen der Studierenden des Fachbereichs.
Die Fachbereichskonferenz, der derzeit folgende Mitglieder angehören, berät und unterstützt den Fachbereichsleiter bei der Leitung des Fachbereichs. Sie äußert sich gutachtlich zur Bestellung des Fachbereichsleiters und zur fachlichen und pädagogischen Eignung zu bestellender hauptamtlicher Hochschullehrerinnen und -lehrer. Sie ist bei der Vorbereitung von Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen, bei der Erstellung der Studienpläne, bei der Aufstellung des Plans der Lehrveranstaltungen und bei der Studienberatung zu beteiligen.