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Studieninhalte

Ziele und Inhalte des Studiums

Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppe A9 bis A12, sowie Beamtinnenn und Beamte der Besoldungsgruppe A 13, die nicht in der vierten Qualifikationsebene eingestiegen sind, üben Funktionen in der qualifizierten Sachbearbeitung aus oder übernehmen Aufgaben auf der mittleren Führungsebene. Hierzu sollen die Studierenden im Studium die Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, die die fachliche und persönliche Eignung begründen. Ein wesentliches Ziel ist die zu einer vielseitigen Verwendbarkeit führende Selbstständigkeit im Denken und Handeln.

Das Fachstudium soll den Studierenden durch anwendungsorientierte Lehre auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse eine auf die Aufgaben  bezogene Bildung vermitteln, die zur Erfüllung der Dienstaufgaben in der dritten Qualifikationsebene befähigt. Zugleich soll die Fähigkeit des Studierenden zur Übernahme von Verantwortung in Staat und Gesellschaft entwickelt werden. Diese Ziele können bei der Breite des Berufsfeldes des nichttechnischen Verwaltungsdienstes nicht so verstanden werden, dass die bzw. der Beamte nach Abschluss der Ausbildung für jeden Tätigkeitsbereich sofort und uneingeschränkt verwendbar sein müsste. Es kommt vielmehr darauf an, dass die Studierenden umfassende Entscheidungs- und Handlungskompetenz erwerben, die sie auch befähigen, sich binnen kurzem in neue Tätigkeitsbereiche einarbeiten zu können. Zur Handlungskompetenz gehören auch der Erwerb der Methoden-, Medien- und Sozialkompetenz.

Dieses Grundverständnis über das Ziel der Hochschulausbildung ermöglicht es, die nach ihren Dienstherren und ihrer Herkunft aus verschiedenen Verwaltungsbereichen stammenden unterschiedlichen Gruppen der Studierenden im Prinzip einheitlich auszubilden. So besteht kein Unterschied in der Ausbildung der staatlichen und kommunalen Anwärter. Damit wird sowohl die berufliche Chancengleichheit gesichert als auch die Möglichkeit offengehalten, später zwischen staatlichem und kommunalem Bereich zu wechseln.

Anzahl der Lehrveranstaltungsstunden

Während des Studiums sind insgesamt 2.200 Lehrveranstaltungsstunden zu je 45 Minuten vorgesehen; dazu gehören die Stunden für Lehrveranstaltungen des Grund- und Hauptstudiums sowie die Stunden für die Bearbeitung der Diplomarbeit, der Leistungsnachweise und für Prüfungen.

Stoffverteilungs- und Stoffgliederungspläne

Im Einzelnen können die Studienfächer sowie ihre Verteilung auf die Studienabschnitte (mit Angabe der jeweiligen Stundenzahl) dem Stoffverteilungsplan entnommen werden.

Für jedes Studienfach sind im Rahmen des Studienplans Stoffgliederungspläne eingeführt, die den Lehr- und Lernstoff näher bestimmen und Lernziele festlegen. Die Stoffgliederungspläne sind Leitlinien für die Lehrveranstaltungen und sollen der Strukturierung des Studiums dienen.