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Lehraufträge

unser Team sucht Verstaerkung

Fragen und Antworten

Was sind Lehrbeauftragte an der BayHföD?

Wer sind die Studierenden an der BayHföD?

Welche Lehrveranstaltungen werden durch Lehrbeauftragte abgedeckt und um welche Lehrinhalte handelt es sich?

Welchen aktuellen Bedarf haben wir?

Stoffgliederungspläne für den nichttechnischen Verwaltungsdienst

Stoffgliederungspläne für den Studiengang Verwaltungsinformatik

Studienjahr 2024/2025

Für das Studienjahr 2024/2025 (Zeitraum 1. September 2024 bis 31. August 2025) bestehen derzeit insbesondere in folgenden Veranstaltungen Bedarfe zur Vergabe von Lehraufträgen:

NummerLehrveranstaltungZeitraumStundenumfang
1.04.02 + 1.04.03 (Verwaltungsinformatik)Controlling 1 + 2Teil 1:
August 2025

Teil 2:
September bis Mitte Oktober 2026
Teil 1:
10 Stunden

Teil 2:
12 Stunden
1.06.06Kommunalrecht Übung IIMai bis Mitte Juni 202512 Stunden je Gruppe
1.07.03Beamtenrecht IIMärz bis Mitte April 202522 Stunden je Gruppe
1.07.08Arbeits- und Tarifrecht ÜbungMai bis Mitte Juni 202514 Stunden je Gruppe
1.08.04Gefahrenabwehr und Ahndung von Rechtsverstößen IVMitte Januar bis Februar 202514 Stunden je Gruppe
1.09.05Baurecht ÜbungMai bis Mitte Juni 202514 Stunden je Gruppe
1.11.04Sozialhilferecht II (Hilfe in besonderen Lebenslagen)März bis Mitte April 202514 Stunden je Gruppe
2.02.07Kosten- und Leistungsrechnung IMärz bis Mitte April 202520 Stunden je Gruppe
2.02.17Rechnungslegung im doppischen HaushaltMitte Januar bis Februar 202518 Stunden je Gruppe
2.02.18BeteiligungsmanagementMitte Januar bis Februar 202520 Stunden je Gruppe
2.02.22Öffentliche Betriebswirtschaftslehre Übung IIMai bis Mitte Juni 20258 Stunden je Gruppe
3.02.01Statistik in der VerwaltungMärz bis Mitte April 202528 Stunden je Gruppe

Langfristige Bedarfe ab dem Studienjahr 2025/2026

Unabhängig von den bestehenden Bedarfen im Studienjahr 2024/2025 bestehen generell langfristige Bedarfe ab dem Studienjahr 2025/2026 (Zeitraum: 1. September 2025  bis 31. August 2026) in folgenden Veranstaltungen:

NummerLehrveranstaltungZeitraumStundenumfang
1.10.01ImmissionsschutzrechtMitte Januar bis Februar30 Stunden je Gruppe
2.02.08Kosten- und Leistungsrechnung IISeptember bis Mitte November14 Stunden je Gruppe
2.02.09VerwaltungscontrollingSeptember bis Mitte November18 Stunden je Gruppe
3.01.01 + 3.01.02Verwaltungsorganisation  - Grundlagen (Teil I + II)Teil I:
Dezember bis Februar

Teil II:
September bis Mitte November des Folgejahres
Teil I:
14 Stunden je Gruppe


Teil II:
14 Stunden je Gruppe

Hinzu kommen die Korrekturen der schriftlichen Ausarbeitungen der Studierenden.
3.03.01 + 3.03.03Informationstechnik in der Verwaltung I + IITeil I:
Oktober bis November

Teil II:
Dezember bis Februar
Teil I:
10 Stunden


Teil II:
26 Stunden

Da sich unsere Bedarfe oftmals auch kurzfristig ändern, freuen wir uns auch dann über Ihre Bewerbung, wenn für die von Ihnen gewünschte(n) Lehrveranstaltung(en) derzeit kein erhöhter Bedarf besteht. Sollte Ihre Bewerbung im aktuellen Studienjahr dann wegen fehlender Bedarfe (noch) nicht berücksichtigt werden können, erhalten Sie eine Zwischenmitteilung. Im Rahmen unserer Planungen für die darauffolgenden Studienjahre kommen wir dann wieder auf Sie zu.

Den Lehrbeauftragten, die bereits für uns tätig sind oder die sich bereits für einen Lehrauftrag beworben haben, werden wir unabhängig davon zeitgerecht Lehraufträge anbieten.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Welche Vorteile haben Lehrbeauftragte?

Welche Unterstützung haben Lehrbeauftragte an der BayHföD?

Welche Anforderungen gelten für Lehraufträge?

Wie bewerbe ich mich um einen Lehrauftrag an der BayHföD?

Über unser Bewerbungsportal können Sie sich initiativ als Lehrbeauftragte/r bewerben. 

Wir bedanken uns für Ihr Interesse und informieren Sie gerne über die Rahmenbedingungen und unsere Leistungen.
Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Frau Sabrina Hegewald, 09281 7771-161, sabrina.hegewald(at)aiv.hfoed.de, zur Verfügung.

Für welche Zeiträume werden Lehraufträge vereinbart?

Lehraufträge können für das laufende oder das folgende Studienjahr vereinbart werden. Grundsätzlich  sind wir an einer langfristigen und vertrauensvollen Zusammenarbeit interessiert.

Was ist noch zu beachten?

Lehrbeauftragte, die im öffentlichen Dienst tätig sind, üben die Lehrtätigkeit an der Hochschule als Nebentätigkeit, für die i. d. R. eine Genehmigung des Dienstherrn erforderlich ist, aus.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat mit seinem Schreiben vom 22. November 2023 die staatlichen und kommunalen Dienstherrn gebeten, bei ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Übernahme einer Lehr-, Korrektur- und / oder Prüfertätigkeit zu werben, diese zu unterstützen und beim Vollzug dieser Nebentätigkeiten einen großzügigen Maßstab anzulegen.

Zum Schreiben des Ministeriums

Qualität der Lehre

Die Qualität der Ausbildung ist der Hochschule ein sehr wichtiges Anliegen.

Ein wesentliches Element ist dabei die Evaluation, deren Grundlagen im BayHföDG und in der Evaluationsordnung der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern (EvO) geregelt sind. Die Durchführung der Evaluation erfolgt in elektronischer Form. Dies erfolgt insbesondere nach Beendigung eines erstmaligen Lehrauftrags (bezogen auf die jeweilige Veranstaltung). Von den Ergebnissen werden Sie informiert.

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