Lehraufträge
Fragen und Antworten
- Was sind Lehrbeauftragte an der BayHföD?
- Wer sind die Studierenden an der BayHföD?
- Welche Lehrveranstaltungen werden durch Lehrbeauftragte abgedeckt und um welche Lehrinhalte handelt es sich?
- Wie kann ich noch mitarbeiten?
- Welchen aktuellen Bedarf haben wir?
- Welche Vorteile haben Lehrbeauftragte?
- Welche Unterstützung haben Lehrbeauftragte an der BayHföD?
- Welche Anforderungen gelten für Lehraufträge?
- Wie bewerbe ich mich um einen Lehrauftrag an der BayHföD?
- Für welche Zeiträume werden Lehraufträge vereinbart?
- Was ist noch zu beachten?
- Qualität der Lehre
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Was sind Lehrbeauftragte an der BayHföD?
- In der Lehre an der BayHföD sind hauptamtliche Hochschullehrerinnen und -lehrer und Lehrbeauftragte tätig. Lehrbeauftragte üben die Tätigkeit in der Regel neben einem Hauptberuf aus.
- Lehrbeauftragte tragen in einem dualen Ausbildungssystem wie an der BayHföD dazu bei, die Anforderungen der Praxis mit der fachtheoretischen Ausbildung zu verknüpfen.
Wer sind die Studierenden an der BayHföD?
- Unser Fachbereich bietet zwei Studiengänge an. Zum einen das Studium als Diplom-Verwaltungswirt/in (FH) und zum anderen das Studium als Diplom-Verwaltungsinformatiker/in (FH).
- Die Bewerberinnen und Bewerber nehmen in beiden Studiengängen an einem Auswahlverfahren teil und werden von den Dienstherren zu Beamtinnen/Beamten auf Widerruf ernannt und zum Fachstudium an unseren Fachbereich zugewiesen. Ferner studieren an der HföD die Beamtinnen und Beamten, die zu einer Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der dritten Qualifikationsebene zugelassen sind.
- Die Studierenden erhalten für die gesamte Dauer des Studiums eine Ausbildungsvergütung, sog. Anwärterbezüge, und sind nach Abschluss des Studiums in der dritten Qualifikationsebene beschäftigt.
Welche Lehrveranstaltungen werden durch Lehrbeauftragte abgedeckt und um welche Lehrinhalte handelt es sich?
- Grundsätzlich können in allen Lehrveranstaltungen der Bereiche Recht, Wirtschaft und Verwaltungslehre Lehrbeauftragte mit Lehraufträgen betraut werden.
- Die Stoffverteilungs- und Stoffgliederungspläne, aus denen sich die zeitliche Verteilung der Lehrveranstaltungen auf die Fachstudienabschnitte und die Lehrinhalte ergeben, sind in den Studienplänen enthalten.
Welchen aktuellen Bedarf haben wir?
Stoffgliederungspläne für den nichttechnischen Verwaltungsdienst
Stoffgliederungspläne für den Studiengang Verwaltungsinformatik
Studienjahr 2024/2025
Für das Studienjahr 2024/2025 (Zeitraum 1. September 2024 bis 31. August 2025) bestehen derzeit insbesondere in folgenden Veranstaltungen Bedarfe zur Vergabe von Lehraufträgen:
Nummer | Lehrveranstaltung | Zeitraum | Stundenumfang |
---|---|---|---|
1.04.02 + 1.04.03 (Verwaltungsinformatik) | Controlling 1 + 2 | Teil 1: August 2025 Teil 2: September bis Mitte Oktober 2026 | Teil 1: 10 Stunden Teil 2: 12 Stunden |
1.10.03 | Umweltrecht Übung | Mai bis Mitte Juni 2025 | 10 Stunden je Gruppe |
2.01.03 | Finanzwirtschaftliche Grundlagen I | Mai bis Juni 2025 bzw. Juli bis August 2025 | 28 Stunden je Gruppe |
2.02.22 | Öffentliche Betriebswirtschaftslehre Übung II | Mai bis Mitte Juni 2025 | 8 Stunden je Gruppe |
Langfristige Bedarfe ab dem Studienjahr 2025/2026
Unabhängig von den bestehenden Bedarfen im Studienjahr 2024/2025 bestehen generell langfristige Bedarfe ab dem Studienjahr 2025/2026 (Zeitraum: 1. September 2025 bis 31. August 2026) in folgenden Veranstaltungen:
Nummer | Lehrveranstaltung | Zeitraum | Stundenumfang |
---|---|---|---|
1.10.01 | Immissionsschutzrecht | Mitte Januar bis Februar | 30 Stunden je Gruppe |
2.02.08 | Kosten- und Leistungsrechnung II | September bis Mitte November | 14 Stunden je Gruppe |
2.02.09 | Verwaltungscontrolling | September bis Mitte November | 18 Stunden je Gruppe |
3.01.01 + 3.01.02 | Verwaltungsorganisation - Grundlagen (Teil I + II) | Teil I: Dezember bis Februar Teil II: September bis Mitte November des Folgejahres | Teil I: 14 Stunden je Gruppe Teil II: 14 Stunden je Gruppe Hinzu kommen die Korrekturen der schriftlichen Ausarbeitungen der Studierenden. |
3.03.01 + 3.03.03 | Informationstechnik in der Verwaltung I + II | Teil I: Oktober bis November Teil II: Dezember bis Februar | Teil I: 10 Stunden Teil II: 26 Stunden |
Da sich unsere Bedarfe oftmals auch kurzfristig ändern, freuen wir uns auch dann über Ihre Bewerbung, wenn für die von Ihnen gewünschte(n) Lehrveranstaltung(en) derzeit kein erhöhter Bedarf besteht. Sollte Ihre Bewerbung im aktuellen Studienjahr dann wegen fehlender Bedarfe (noch) nicht berücksichtigt werden können, erhalten Sie eine Zwischenmitteilung. Im Rahmen unserer Planungen für die darauffolgenden Studienjahre kommen wir dann wieder auf Sie zu.
Den Lehrbeauftragten, die bereits für uns tätig sind oder die sich bereits für einen Lehrauftrag beworben haben, werden wir unabhängig davon zeitgerecht Lehraufträge anbieten.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Welche Vorteile haben Lehrbeauftragte?
- Sie können ihre Fachkenntnisse und praktischen Erfahrungen an motivierte junge Erwachsene weitergeben.
- Lebenslanges Lernen beherrscht man am besten, wenn man lehrt.
- Die fachliche Diskussion mit den Studierenden kann sich positiv auf Problemlösungen im eigenen Arbeitsbereich auswirken.
- Es macht Spaß.
- Die Infrastruktur der Bibliothek (Ausleihe, Fernleihe, Online-Recherche) stehen selbstverständlich auch unseren Lehrbeauftragten zur Verfügung.
- Die Tätigkeit wird bezahlt (Vergütung der Lehrveranstaltungen, Erstattung der Reisekosten, Prüfungsvergütungen, Übernachtungsmöglichkeiten für Auswärtige).
Welche Unterstützung haben Lehrbeauftragte an der BayHföD?
- Sie werden fachlich intensiv von den Sprecherinnen und Sprechern der jeweiligen Studienfachgruppen unterstützt (z.B. bzgl. Lehrmaterialien, Schwerpunktsetzungen, etc.). Besonders vorteilhaft, auch für die eigene berufliche Tätigkeit, sind dabei auch die entstehenden Kontakte zu unseren hauptamtlichen Hochschullehrerinnen und –lehrern, sowie zu anderen Lehrbeauftragten.
- Bei technischen Fragen, z.B. zur Lehrsaaltechnik, unserem Lernmanagementsystem, oder auch unserem Videokonferenzsystem BigBlueButton, stehen Ihnen unsere Kolleginnen und Kollegen aus dem Rechenzentrum sehr gerne zur Verfügung.
- Die gesamte Infrastruktur der BayHföD steht allen Lehrbeauftragten zur Verfügung.
- Es finden regelmäßig didaktische Schulungen für Lehrbeauftragte statt, die Sie kostenfrei besuchen können. Die entstehenden Reisekosten werden dabei nach den für Fortbildungsveranstaltungen geltenden Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes vergütet. Eine Unterkunft wird vom Fachbereich unentgeltlich bereitgestellt.
- Die einzelnen Lehrveranstaltungen werden regelmäßig evaluiert und die Ergebnisse den Lehrbeauftragten mitgeteilt, sodass für Sie eine permanente Qualitätskontrolle gegeben ist.
- Hinsichtlich der Stundenplangestaltung sind wir sehr flexibel und können auf Ihre individuellen Terminwünsche eingehen.
Welche Anforderungen gelten für Lehraufträge?
- Entscheidend ist für uns, dass Sie über praktische Erfahrungen in dem Arbeitsbereich verfügen, der Gegenstand der jeweiligen Lehrveranstaltung ist. Die Anforderungen der einzelnen Lehrveranstaltungen ergeben sich daher primär aus dem Stoffgliederungsplan des zu unterrichtenden Faches.
- Pädagogisches Geschick sowie die Bereitschaft, sich mit Didaktik zu befassen sind erforderlich, damit Sie Ihr Fachwissen so aufbereiten, dass Ihnen und Ihren Studierenden der Unterricht Spaß macht und Sie einen nachhaltigen Lernerfolg bewirken.
- Lehrbeauftragte, die im öffentlichen Dienst tätig sind, üben die Lehrtätigkeit an der Hochschule als Nebentätigkeit aus, für die i. d. R. eine Genehmigung des Dienstherrn erforderlich ist.
Wie bewerbe ich mich um einen Lehrauftrag an der BayHföD?
Über unser Bewerbungsportal können Sie sich initiativ als Lehrbeauftragte/r bewerben.
Wir bedanken uns für Ihr Interesse und informieren Sie gerne über die Rahmenbedingungen und unsere Leistungen.
Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Frau Sabrina Hegewald, 09281 7771-161, sabrina.hegewald(at)aiv.hfoed.de, zur Verfügung.
Für welche Zeiträume werden Lehraufträge vereinbart?
Lehraufträge können für das laufende oder das folgende Studienjahr vereinbart werden. Grundsätzlich sind wir an einer langfristigen und vertrauensvollen Zusammenarbeit interessiert.
Was ist noch zu beachten?
Lehrbeauftragte, die im öffentlichen Dienst tätig sind, üben die Lehrtätigkeit an der Hochschule als Nebentätigkeit, für die i. d. R. eine Genehmigung des Dienstherrn erforderlich ist, aus.
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat mit seinem Schreiben vom 22. November 2023 die staatlichen und kommunalen Dienstherrn gebeten, bei ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Übernahme einer Lehr-, Korrektur- und / oder Prüfertätigkeit zu werben, diese zu unterstützen und beim Vollzug dieser Nebentätigkeiten einen großzügigen Maßstab anzulegen.
Zum Schreiben des Ministeriums
Qualität der Lehre
Die Qualität der Ausbildung ist der Hochschule ein sehr wichtiges Anliegen.
Ein wesentliches Element ist dabei die Evaluation, deren Grundlagen im BayHföDG und in der Evaluationsordnung der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern (EvO) geregelt sind. Die Durchführung der Evaluation erfolgt in elektronischer Form. Dies erfolgt insbesondere nach Beendigung eines erstmaligen Lehrauftrags (bezogen auf die jeweilige Veranstaltung). Von den Ergebnissen werden Sie informiert.