Kosten des Studiums
Nach Art. 3 HföDG sind die nichtstaatlichen öffentlichen Dienstherren und juristischen Personen des öffentlichen Rechts verpflichtet, dem Freistaat für die Ausbildung ihrer Studierenden in den Studiengängen Diplom-Verwaltungswirt/in (FH) und Diplom-Verwaltungsinformatiker/in (FH) sowie der Fortbildung (Qualifizierungsoffensive II) die Kosten zu erstatten.
Die Erstattungsverordnung BayFHVR vom 24. Oktober 2005, geändert durch Verordnung vom 5. August 2010 (zum Namen der Verordnung und zur Terminologie nach der Dienstrechtsreform in der Verordnung wird noch eine Änderungsverordnung erlassen werden), legt für die Ausbildungsleistungen in den Studiengängen des nichttechnischen Verwaltungsdienstes (Diplom-Verwaltungswirt/in (FH)) und der Verwaltungsinformatik (Diplom-Verwaltungsinformatiker/in (FH)) für jeden Studienjahrgang die Gesamtkosten des Studiums pro Studierenden verbindlich fest. Den Dienstherren sind damit bereits zum Zeitpunkt der Einstellung die anfallenden Erstattungskosten bekannt.
Die Kostensätze stehen unter dem Vorbehalt der Überprüfung und Neufestsetzung durch das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat gem. § 8 Erstattungsverordnung BayFHVR.
Kosten im Studiengang Diplom-Verwaltungswirt/in (FH)
Für die häufigsten Fallgestaltungen sind im Studiengang Diplom-Verwaltungswirt/in (FH) bei einem regelmäßigen Studienverlauf und mit Unterbringung folgende Kosten und Fälligkeiten zu veranschlagen:
fällig im | für Studienabschnitt(e) | Anzahl Monate | Kosten je Monat | Kosten je Stud. |
---|---|---|---|---|
ersten Jahr nach dem Jahr des Studienbeginns | FStA 1 | 7 | 968 EUR | 6.776 EUR |
zweiten Jahr nach Studienbeginn | FStA 2 + FStA 3 | 3 + 4 = 7 | 968 EUR | 6.776 EUR |
dritten Jahr nach Studienbeginn | FStA 4 | 7 | 968 EUR | 6.776 EUR |
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| 20.328 EUR |
fällig im | für Studienabschnitt(e) | Anzahl Monate | Kosten je Monat | Kosten je Stud. |
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ersten Jahr nach dem Jahr des Studienbeginns | FStA 1 + FStA 3 | 7 + 4 = 11 | 968 EUR | 10.648 EUR |
zweiten Jahr nach Studienbeginn | FStA 2 + FStA 4 | 3 + 7 = 10 | 968 EUR | 9.680 EUR |
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| 20.328 EUR |
Hinweise: Für Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften mit weniger als 10.000 Einwohnern ermäßigen sich diese Beträge auf die Hälfte.
Eine detaillierte Aufstellung der Kosten, die im laufenden Haushaltsjahr für die aktuell abzurechnenden Studienjahrgänge bei normalem und bei verkürztem Studienverlauf anfallen, kann der "Bekanntmachung zum Studium" im Staatsanzeiger entnommen werden.
Kosten im Studiengang Diplom-Verwaltungsinformatik (FH)
Im Studiengang Diplom-Verwaltungsinformatik (FH) sind bei einem regelmäßigen Studienverlauf folgende Kosten und Fälligkeiten zu veranschlagen.
Kosten im Studiengang Diplom-Verwaltungsinformatik (FH) für die Studienjahrgänge 2021/2024, 2022/2025 sowie 2023/2026
fällig im | für Studienabschnitt(e) | Anzahl Monate | Kosten je Stud. |
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ersten Jahr nach dem Jahr des Studienbeginns | Vorbereitungskurs und 1. Semester (Hochschule Hof) | 4,5 | 9.450 EUR |
2. Semester (Hochschule Hof) | 4,5 | ||
zweiten Jahr nach Studienbeginn | 1. Teilabschnitt (HföD) | 3,0 | 7.875 EUR |
3. Semester (Hochschule Hof) | 4,5 | ||
dritten Jahr nach Studienbeginn | 4. Semester (Hochschule Hof) | 4,5 | 7.875 EUR |
2. Teilabschnitt (HföD) | 3,0 | ||
Gesamtkosten | 25.200 EUR |
Kosten im Studiengang Diplom-Verwaltungsinformatik (FH) für den Studienjahrgang 2024/2027
fällig im | für Studienabschnitt(e) | Anzahl Monate | Kosten je Stud. |
---|---|---|---|
ersten Jahr nach dem Jahr des Studienbeginns | Vorbereitungskurs und 1. Semester (Hochschule Hof) | 4,5 | 9.450 EUR |
2. Semester (Hochschule Hof) | 4,5 | ||
zweiten Jahr nach Studienbeginn | 1. Teilabschnitt (HföD) | 2,5 | 7.350 EUR |
3. Semester (Hochschule Hof) | 4,5 | ||
dritten Jahr nach Studienbeginn | 4. Semester (Hochschule Hof) | 4,5 | 8.400 EUR |
2. Teilabschnitt (HföD) | 3,5 | ||
Gesamtkosten | 25.200 EUR |
Ansprechpartner/in
Nadine Gulden, Tel. 09281 7771-290
Moritz Richter, Tel. 09281 7771-212