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Kosten des Studiums

Nach Art. 3 HföDG sind die nichtstaatlichen öffentlichen Dienstherren und juristischen Personen des öffentlichen Rechts verpflichtet, dem Freistaat für die Ausbildung ihrer Studierenden in den Studiengängen Diplom-Verwaltungswirt/in (FH) und Diplom-Verwaltungsinformatiker/in (FH) sowie der Fortbildung (Qualifizierungsoffensive II) die Kosten zu erstatten.

Die Erstattungsverordnung BayFHVR vom 24. Oktober 2005, geändert durch Verordnung vom 5. August 2010 (zum Namen der Verordnung und zur Terminologie nach der Dienstrechtsreform in der Verordnung wird noch eine Änderungsverordnung erlassen werden), legt für die Ausbildungsleistungen in den Studiengängen des  nichttechnischen Verwaltungsdienstes (Diplom-Verwaltungswirt/in (FH)) und der Verwaltungsinformatik (Diplom-Verwaltungsinformatiker/in (FH)) für jeden Studienjahrgang die Gesamtkosten des Studiums pro Studierenden verbindlich fest. Den Dienstherren sind damit bereits zum Zeitpunkt der Einstellung die anfallenden Erstattungskosten bekannt.

Die Kostensätze stehen unter dem Vorbehalt der Überprüfung und Neufestsetzung durch das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat gem. § 8 Erstattungsverordnung BayFHVR.

Kosten im Studiengang Diplom-Verwaltungswirt/in (FH)

Für die häufigsten Fallgestaltungen sind im Studiengang Diplom-Verwaltungswirt/in (FH) bei einem regelmäßigen Studienverlauf und mit Unterbringung folgende Kosten und Fälligkeiten zu veranschlagen:

Bei normalem Studienverlauf:

fällig im

für  Studienabschnitt(e)

Anzahl Monate

Kosten je Monat

Kosten je Stud.

ersten Jahr nach dem Jahr des Studienbeginns

FStA 1

7

968 EUR

6.776 EUR

zweiten Jahr nach Studienbeginn

FStA 2 + FStA 3

3 + 4 = 7

968 EUR

6.776 EUR

dritten Jahr nach Studienbeginn

FStA 4

7

968 EUR

6.776 EUR

 

 

 

 

20.328 EUR

Bei Verkürzung des Studiums nach § 42 Abs. 3 Satz 1 FachV-nVD:

fällig im

für  Studienabschnitt(e)

Anzahl Monate

Kosten je Monat

Kosten je Stud.

ersten Jahr nach dem Jahr des Studienbeginns

FStA 1 + FStA 3

7 + 4 = 11

968 EUR

10.648 EUR

zweiten Jahr nach Studienbeginn

FStA 2 + FStA 4

3 + 7 = 10

968 EUR

9.680 EUR

 

 

 

 

20.328 EUR

Hinweise: Für Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften mit weniger als 10.000 Einwohnern ermäßigen sich diese Beträge auf die Hälfte.

Eine detaillierte Aufstellung der Kosten, die im laufenden Haushaltsjahr für die aktuell abzurechnenden Studienjahrgänge bei normalem und bei verkürztem Studienverlauf anfallen, kann der "Bekanntmachung zum Studium" im Staatsanzeiger entnommen werden.

Kosten im Studiengang Diplom-Verwaltungsinformatik (FH)

Im Studiengang Diplom-Verwaltungsinformatik (FH) sind bei einem regelmäßigen Studienverlauf folgende Kosten und Fälligkeiten zu veranschlagen.


Kosten im Studiengang Diplom-Verwaltungsinformatik (FH)
fällig im für Studienabschnitt(e) Anzahl Monate Kosten je Stud.

ersten Jahr nach dem

Jahr des Studienbeginns

Vorbereitungskurs und 1. Semester (Hochschule Hof)

4,5

9.450 EUR

2. Semester (Hochschule Hof)

4,5

zweiten Jahr nach Studienbeginn

1. Teilabschnitt (HföD)

3,0

7.875 EUR

3. Semester (Hochschule Hof)

4,5

dritten Jahr nach Studienbeginn

4. Semester (Hochschule Hof)

4,5

7.875 EUR

2. Teilabschnitt (HföD)

3,0

Gesamtkosten 25.200 EUR

Ansprechpartner

Stefan Österle, Tel. 09281 7771-290
Moritz Richter, Tel. 09281 7771-212