Grundsätzliches zu einem Auslandsaufenthalt
Die Studierenden im Studiengang des nichttechnischen Verwaltungsdienstes haben die Möglichkeit, bis zu drei Monate der berufspraktischen Ausbildung bei einer geeigneten Stelle im Ausland abzuleisten (§ 6 Abs. 5 Satz 1 FachV-nVD). Vorrangig kommen hierfür die beiden Praktika 2 und 3 (Dezember bis April und September bis November) in Betracht. Die Studierenden können solche Aufenthalte mit Zustimmung ihres Dienstherrn über eigene Verbindungen selbst organisieren. Ansatzpunkte können z. B. Städtepartnerschaften von Heimatgemeinden oder Ausbildungsbehörden sein. Wichtig ist, dass Sie ein Programm vereinbaren und vorlegen, das mit den Ausbildungszielen übereinstimmt.
Partnerschaftsverträge mit ausländischen Hochschulen
Zusätzlich zu den genannten Möglichkeiten bietet Ihnen die HföD auf der Grundlage von Partnerschaftsverträgen mit ausländischen Hochschulen Studienmöglichkeiten an, zu denen ebenfalls die Zustimmung Ihrer Ausbildungsleitung erforderlich ist, da es sich formal um Praktikumsaufenthalte handelt.
Die Entscheidung über den Auslandsaufenthalt trifft die Ausbildungsleitstelle.
Möglichkeiten für Teilnehmende mit geringeren Chancen
Hochschulkooperationsprogramm Erasmus+ der EU
Die ausländischen Hochschulen sind unsere Partner im Hochschulkooperationsprogramm Erasmus+ der Europäischen Union. Die Aufenthaltsdauer muss drei Monate betragen. Die Bewerber müssen ein internes Auswahlverfahren durchlaufen; gute englische Sprachkenntnisse sind Voraussetzung. Zusätzlich werden im Erasmus-Programm Sprachkurse in den weniger gebräuchlichen Sprachen angeboten, von denen für Sie insbesondere Italienisch und Niederländisch in Betracht kommen. Die Teilnahme an diesen Sprachkursen ist nur bei den Sprachen möglich, zu deren Ländern wir Partnerschaftsbeziehungen haben. Sie ist nicht verpflichtende Voraussetzung für das Auslandsstudium.
Voraussetzung einer Studierendenmobilität ist der Abschluss eines Learning Agreements, das den Studierenden verpflichtet, 30 credits für ein Semester zu erwerben. Für die Auswahl der Fächer der outgoings ist der Bezug zum Studiengang an der HföD maßgeblich. Wenn die Studierenden diese Leistung zum Abschluss ihres Aufenthalts erbracht haben, erhalten die incomings von uns ein Transcript of Records, das diesen Erwerb nachweist. In den zweiseitigen Partnervereinbarungen ist die Anerkennung geregelt. Outgoings erhalten von der Partnerhochschule ein Transcript, das die HföD auf die hier zu erbringenden Studienleistungen anrechnet.
Weitere Möglichkeiten für einen Auslandsaufenthalt
Für die Zeit von September bis November bietet das Europabüro der bayerischen Kommunen einen Praktikumsplatz (bevorzugt für kommunale Studierende) in Brüssel an.
Praktikumsplätze bietet auch die Bayerische Staatskanzlei (bevorzugt für staatliche Studierende) mit der Bayerischen Vertretung in Brüssel und der Repräsentanz des Freistaates Bayern in Prag an. Die Vermittlung erfolgt für alle drei Praxisbehörden ausschließlich über das Auslandsamt.
Informationsveranstaltung im Fachstudienabschnitt 2
Zu Beginn des Fachstudienabschnitts 2 findet eine Informationsveranstaltung statt.
Wir empfehlen den Studierenden während des Praktikums 1 die Absicht, einen Auslandsaufenthalt durchzuführen, mit der Ausbildungsleitung vorzubesprechen.
Erfahrungsberichte und Leitfäden von Studierenden, die in den vergangenen Jahren im Ausland waren, sind im Intranet eingestellt.