Wappen des Freistaats Bayern

Bewerbung für den nichttechnischen Verwaltungsdienst

Bewerben für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene

Die Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern ist eine verwaltungsinterne Einrichtung des Freistaates Bayern. Ein unmittelbarer Zugang ist deshalb nicht möglich.

Das Studium setzt zunächst die Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf bei einem bayerischen Dienstherrn, z. B. dem Freistaat Bayern oder einer kommunalen Gebietskörperschaft (Gemeinde, Stadt, Landkreis, Bezirk), voraus. Dieser Dienstherr weist die Beamtin / den Beamten sodann der Hochschule zum Studium zu.

Voraussetzung für die Begründung des Beamtenverhältnisses ist zunächst das Bestehen eines landeseinheitlichen Auswahlverfahrens, an dem alle Bewerberinnen und Bewerber eines Jahrgangs teilnehmen müssen.

Das Auswahlverfahren wird vom

Bayerischen Landespersonalausschuss

Kardinal-Döpfner-Straße 4
80333 München
Tel. 089 2306-2901
E-Mail: poststelle(at)lpa.bayern.de

durchgeführt.


Für das Auswahlverfahren für den Studienbeginn 2025 gelten folgende Termine:

VerfahrensabschnittZeitraum
Anmeldung 13. März bis 10. Juli 2024 bayernweit, verlängert für Restplätze in einzelnen Prüfungsorten bis maximal 10. September 2024 für Bewerbungen bei staatlichen Behörden
Versand Anmeldebestätigungen
32. KW 2024
Versand Einladungen 39. KW 2024
Auswahlprüfung 7. Oktober 2024
Nachweis Schulnoten 7. bis 23. Oktober 2024
Versand Zeugnisse 49./50. KW 2024

 

Für das Auswahlverfahren für den Studienbeginn 2026 gelten folgende Termine:

VerfahrensabschnittZeitraum
Anmeldung 12. März bis 14. Juli 2025 

Versand Zwischenmitteilungen

(bei Anmeldungen bis zum 14. Juli 2025)

32. KW 2025

 

Versand Einladungen 39. KW 2025
Auswahlprüfung geplant am 6. Oktober 2025
Nachweis Schulnoten 6. bis 22. Oktober 2025
Versand Ergebnisse Auswahlverfahren 49./50. KW 2025

 

Weitere Informationen (u. a. zum Nachwuchsbedarf der einzelnen Dienstherren, zum Anmeldeformular und zu Literaturhinweisen zur Vorbereitung auf die Auswahlprüfung) sind ebenfalls auf der Internetseite des Landespersonalausschusses veröffentlicht.

Ausbildungsqualifizierung

Zur Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der dritten Qualifikationsebene des nichttechnischen Verwaltungsdienstes  (Art. 37 LlbG) wird von der Bayerischen Verwaltungsschule ein Zulassungsverfahren durchgeführt, das einmal im Jahr stattfindet.

Ansprechpartnerin

Sabrina Hegewald, Tel. 09281 7771-161