Bewerbung für den nichttechnischen Verwaltungsdienst
Bewerben für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene
Die Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern ist eine verwaltungsinterne Einrichtung des Freistaates Bayern. Ein unmittelbarer Zugang ist deshalb nicht möglich.
Das Studium setzt zunächst die Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf bei einem bayerischen Dienstherrn, z. B. dem Freistaat Bayern oder einer kommunalen Gebietskörperschaft (Gemeinde, Stadt, Landkreis, Bezirk), voraus. Dieser Dienstherr weist die Beamtin / den Beamten sodann der Hochschule zum Studium zu.
Voraussetzung für die Begründung des Beamtenverhältnisses ist zunächst das Bestehen eines landeseinheitlichen Auswahlverfahrens, an dem alle Bewerberinnen und Bewerber eines Jahrgangs teilnehmen müssen.
Das Auswahlverfahren wird vom
Bayerischen Landespersonalausschuss
Kardinal-Döpfner-Straße 4
80333 München
Tel. 089 2306-2901
E-Mail: poststelle(at)lpa.bayern.de
durchgeführt.
Für das Auswahlverfahren für den Studienbeginn 2025 gelten folgende Termine:
Verfahrensabschnitt | Zeitraum |
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Anmeldung | 13. März bis 10. Juli 2024 bayernweit, verlängert für Restplätze in einzelnen Prüfungsorten bis maximal 10. September 2024 für Bewerbungen bei staatlichen Behörden |
Versand Anmeldebestätigungen | 32. KW 2024 |
Versand Einladungen | 39. KW 2024 |
Auswahlprüfung | 7. Oktober 2024 |
Nachweis Schulnoten | 7. bis 23. Oktober 2024 |
Versand Zeugnisse | 49./50. KW 2024 |
Für das Auswahlverfahren für den Studienbeginn 2026 gelten folgende Termine:
Verfahrensabschnitt | Zeitraum |
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Anmeldung | 12. März bis 14. Juli 2025 |
Versand Zwischenmitteilungen (bei Anmeldungen bis zum 14. Juli 2025) | 32. KW 2025
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Versand Einladungen | 39. KW 2025 |
Auswahlprüfung | geplant am 6. Oktober 2025 |
Nachweis Schulnoten | 6. bis 22. Oktober 2025 |
Versand Ergebnisse Auswahlverfahren | 49./50. KW 2025 |
Weitere Informationen (u. a. zum Nachwuchsbedarf der einzelnen Dienstherren, zum Anmeldeformular und zu Literaturhinweisen zur Vorbereitung auf die Auswahlprüfung) sind ebenfalls auf der Internetseite des Landespersonalausschusses veröffentlicht.
Ausbildungsqualifizierung
Zur Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der dritten Qualifikationsebene des nichttechnischen Verwaltungsdienstes (Art. 37 LlbG) wird von der Bayerischen Verwaltungsschule ein Zulassungsverfahren durchgeführt, das einmal im Jahr stattfindet.
Ansprechpartnerin
Sabrina Hegewald, Tel. 09281 7771-161