Diplomierung
Verleihung des Diplomgrads
Den Absolventen der Studiengänge nichttechnischer Verwaltungsdienst und technischer Dienst in der Verwaltungsinformatik wird nach bestandener Qualifikationsprüfung ein Diplomgrad durch Aushändigung einer Urkunde verliehen.
Die Diplombezeichnung lautet für die Absolventen des Studiengangs nichttechnischer Verwaltungsdienst
"Diplom-Verwaltungswirtin (FH)"
bzw.
"Diplom-Verwaltungswirt (FH)"
und
für die Absolventen des Studiengangs technischer Dienst in der Verwaltungsinformatik
"Diplom-Verwaltungsinformatikerin (FH)"
bzw.
"Diplom-Verwaltungsinformatiker (FH)".
Ansprechpartner
Reinhard Grimm, Tel. 09281 7771-163
Diploma Supplement
Jedem Zeugnis der Qualifikationsprüfung wird ein Diploma Supplement nach dem European Diploma Supplement Model beigefügt.
Ansprechpartner
Reinhard Grimm, Tel. 09281 7771-163
Übertritt an eine andere Hochschule
Die Möglichkeit der diplomierten Absolventinnen und Absolventen an eine andere Hochschule überzutreten, richtet sich nach der Qualifikationsverordnung vom 2. November 2007 (GVBl S. 767, BayRS 2210-1-1-3-UK/WFK), zuletzt geändert durch § 1 Nr. 213 der Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl S. 286)
Absolventinnen und Absolventen, die davon Gebrauch machen wollen, benötigen zur Vorlage bei der aufnehmenden Hochschule im Allgemeinen eine Exmatrikulationsbescheinigung. Diese wird auf Antrag von der Studentenkanzlei ausgestellt.
Das Ende des Studierendenverhältnisses ist in der Wahlordnung der Hochschule geregelt.
Ferner weisen wir darauf hin, dass die Hochschule für abgeschlossene Diplom-Studiengänge keine Bescheinigungen über erzielte Leistungspunkte (Credit Points) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) ausstellen kann. Benötigen Sie Angaben, die es einer aufnehmenden Hochschule (z. B. für einen Master-Studiengang) ermöglichen sollen, das Studium an der HföD zu bewerten, so erhalten Sie auf Anfrage die Studienpläne und Stoffverteilungspläne Ihres Studienjahrgangs.
Ansprechpartnerin
Sabrina Hegewald, Tel. 09281 7771-161