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FAQ für Dienstherren im Studiengang Diplom-Verwaltungswirt/in (FH)

Wann muss der Ausbildungsbedarf beim Landespersonalausschuss angemeldet werden?

Wie können sich die Bewerberinnen und Bewerber für eine Einstellungsbehörde bewerben?

Wann erhält die Einstellungsbehörde die Ergebnisse des Auswahlverfahrens Ihrer Bewerberinnen und Bewerber mitgeteilt?

 

 

Welche Unterlagen werden für die Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern aus beamtenrechtlicher Sicht benötigt?

Notwendig für die Einstellung sind unter anderem (nicht abschließend):

Wie läuft die praktische Ausbildung in der Behörde ab?

Am Ende des Praktikums 3 ist ein zusammenfassender Leistungsbericht (§ 11 Abs. 2 FachV-nVD) zu erstellen. Darin wird festgestellt, ob das Ziel der Ausbildung erreicht ist. Sollte dies nicht zutreffen, ist das Prüfungsamt der Hochschule zu unterrichten.

Wie erhalten wir als Dienstherr einen Studienplatz im Studiengang Diplom-Verwaltungswirt/in (FH)?

Wie erfolgt die Anmeldung der Bewerberinnen und Bewerber?

Welche Unterlagen sind der Zuweisung beizufügen?

Wie wird die Zuweisung bestätigt?

Welche Informationen erhalten die Bewerberinnen und Bewerber vor dem Studienbeginn?

 

 

Unsere Studierende / unser Studierender interessiert sich für eine Verkürzung des Studiums. Wie sollen wir vorgehen?

Die Hochschule weist auf ihrer Internetseite lehrveranstaltungsfreie Tage aus. Was ist diesbezüglich zu beachten?

Woher bekomme ich als Dienstherr aktuelle Informationen zum Geschehen an der Hochschule?

Wie kann ich während der Fachstudienabschnitte Kontakt mit meinen Studierenden aufnehmen?

Wie können wir das Infoportal für Ausbildungsleitstellen nutzen?

Wie erfahre ich mögliche Fehlzeiten meiner Studierenden?