Bewerbung für den technischen Dienst in der Verwaltungsinformatik
Bewerber für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene
Das Studium setzt zunächst die Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf bei einem bayerischen Dienstherrn voraus. Dieser Dienstherr weist die Beamtin oder den Beamten sodann der Hochschule zum Studium zu.
Interessentinnen und Interessenten müssen sich deshalb bei einem der Dienstherren bewerben, die auf der Internetseite www.verwaltungsinformatiker.de unter „Bewerbung“ aufgeführt sind. Es ist zulässig, sich bei mehreren der dort genannten Behörden zu bewerben. Der Dienstherr unterrichtet dann über den weiteren Fortgang des Bewerbungsverfahrens und meldet die Interessentinnen und Interessenten zum Einstellungstest beim Bayerischen Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung an. Zu beachten sind die auf der Internetseite genannten Bewerbungstermine.
Ansprechpartnerin
Sabrina Hegewald, Tel. 09281 7771-161
Ausbildungsqualifizierung
Zur Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der dritten Qualifikationsebene (Art. 37 LlbG) wird ein Zulassungsverfahren durchgeführt.
Der Aufstieg richtet sich nach den Vorschriften der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Verwaltungsinformatik (§§ 28 bis 33 FachV-VI) und des Leistungslaufbahngesetzes (LlbG).
Zur Vorbereitung der Ausbildungsqualifizierung dienen diese Literaturempfehlungen.
Für die Prüfung aus dem Bereich der Mathematik und zum logischen Denken sind folgende Hilfsmittel zugelassen:
- Formelsammlung „Mathematik am Gymnasium – Dokument mit mathematischen Formeln“ (Herausgeber: Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung München - ISB)
- Taschenrechner, netzunabhängig, nicht programmierbar
Ansprechpartner
Reinhard Grimm, Tel. 09281 7771-163