FAQ für Dienstherren im Studiengang Diplom-Verwaltungswirt/in (FH)
- Wann muss der Ausbildungsbedarf beim Landespersonalausschuss angemeldet werden?
- Wie können sich die Bewerberinnen und Bewerber für eine Einstellungsbehörde bewerben?
- Wann erhält die Einstellungsbehörde die Ergebnisse des Auswahlverfahrens Ihrer Bewerberinnen und Bewerber mitgeteilt?
- Welche Unterlagen werden für die Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern aus beamtenrechtlicher Sicht benötigt?
- Wie läuft die praktische Ausbildung in der Behörde ab?
- Wie erhalten wir als Dienstherr einen Studienplatz im Studiengang Diplom-Verwaltungswirt/in (FH)?
- Wie erfolgt die Anmeldung der Bewerberinnen und Bewerber?
- Welche Unterlagen sind der Zuweisung beizufügen?
- Wie wird die Zuweisung bestätigt?
- Welche Informationen erhalten die Bewerberinnen und Bewerber vor dem Studienbeginn?
- Unsere Studierende / unser Studierender interessiert sich für eine Verkürzung des Studiums. Wie sollen wir vorgehen?
- Die Hochschule weist auf ihrer Internetseite lehrveranstaltungsfreie Tage aus. Was ist diesbezüglich zu beachten?
- Woher bekomme ich als Dienstherr aktuelle Informationen zum Geschehen an der Hochschule?
- Wie kann ich während der Fachstudienabschnitte Kontakt mit meinen Studierenden aufnehmen?
- Wie können wir das Infoportal für Ausbildungsleitstellen nutzen?
- Wie erfahre ich mögliche Fehlzeiten meiner Studierenden?
Wann muss der Ausbildungsbedarf beim Landespersonalausschuss angemeldet werden?
- Der Landespersonalausschuss (LPA) veröffentlicht etwa zwei Jahre vor Ausbildungsbeginn eine Bekanntmachung im Bayerischen Staatsanzeiger. Hierbei werden die Einstellungsbehörden aufgefordert, ihren Nachwuchsbedarf an die Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses zu melden. Gleichzeitig ist mitzuteilen, ob im Anschluss an das Auswahlverfahren des LPA ein gesondertes Auswahlverfahren nach Art. 22 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 LlbG durchgeführt wird.
- Eine Übersicht über die genauen Termine für den Ablauf des Auswahlverfahrens finden Sie auf der Website des Bayerischen Landespersonalausschusses im Behördennetz unter www.landespersonalausschuss.bybn.de.
Wie können sich die Bewerberinnen und Bewerber für eine Einstellungsbehörde bewerben?
- Die Bewerberinnen und Bewerber können sich online unter www.lpa-bayern.de für das Auswahlverfahren anmelden.
- Beim Online-Verfahren ist als Studienwunsch bei kommunalen Behörden „Diplom-Verwaltungswirt/in (FH) in der Kommunalverwaltung“ und die Bezeichnung der jeweiligen Kommune, bei staatlichen Behörden „Diplom-Verwaltungswirt/in (FH)“ und die jeweilige Verwaltung auszuwählen.
- Die Geschäftsstelle des LPA prüft bei der Anmeldung im Onlineverfahren bereits die Altersgrenze, ausländische Schulabschlüsse und die Angaben zu einer etwaigen Behinderung.
- Bei kommunalen Einstellungsbehörden, die nicht am Online-Verfahren teilnehmen möchten, kann die Bewerbung schriftlich erfolgen. Die Bewerberdaten der eingegangenen Bewerbungen müssen dann per E-Mail in Form einer Excel-Tabelle an den Landespersonalausschuss übermittelt werden. Eine Beispieltabelle kann beim LPA angefordert werden.
Wann erhält die Einstellungsbehörde die Ergebnisse des Auswahlverfahrens Ihrer Bewerberinnen und Bewerber mitgeteilt?
- Der Versand der Zuweisungs- und Ersatzlisten (bei staatlichen Einstellungsbehörden) bzw. der Ergebnislisten (bei kommunalen Einstellungsbehörden) erfolgt in der Regel im November/Dezember des Vorjahres.
- In den Zuweisungslisten werden den staatlichen Behörden in der Reihenfolge der Platzziffern so viele Bewerberinnen und Bewerber zugeteilt, wie Studienplätze zu vergeben sind. Zudem erhalten die staatlichen Einstellungsbehörden eine Ersatzliste, in der die Bewerberinnen und Bewerber aufgeführt sind, die zwar die Auswahlprüfung bestanden haben, deren Platzziffer aber für eine direkte Zuweisung nicht ausreicht. Die zugewiesenen Bewerber und Bewerberinnen werden gebeten, ihre Bewerbungsunterlagen einzureichen.
- Kommunale Einstellungsbehörden nehmen nicht am Zuweisungsverfahren teil, sondern erhalten eine Ergebnisliste über die Prüfungsergebnisse ihrer Bewerber und Bewerberinnen. Die Einstellungsbehörden bitten daraufhin die aufgrund ihrer Platzziffer in Frage kommenden Bewerber und Bewerberinnen um Vorlage ihrer Bewerbungsunterlagen.
- Im Anschluss daran führen die staatlichen oder kommunalen Einstellungsbehörden gegebenenfalls ein gesondertes Auswahlverfahren nach Art. 22 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 i.V.m. Abs. 8 LlbG durch. Eine Informationsbroschüre dazu finden Sie auf der Seite des LPA im Bayerischen Behördennetz unter: http://www.landespersonalausschuss.bybn.de/lpa/infothek/broschueren/.
Welche Unterlagen werden für die Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern aus beamtenrechtlicher Sicht benötigt?
Notwendig für die Einstellung sind unter anderem (nicht abschließend):
- Platzzifferbescheinigung des Landespersonalausschusses
- Schulabschlusszeugnis
- Führungszeugnis Belegart O (zur Vorlage bei Behörden)
- Amtsärztliches Zeugnis zur gesundheitlichen Eignung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis
- Formblätter: Erklärung Scientology; Belehrung, Erklärung und Fragebogen über die Pflicht zur Verfassungstreue; Verzeichnis extremistischer Organisationen
- Formblatt „Rückforderung der Anwärterbezüge“ nach Art. 75 Abs. 2 BayBesG
- Personalausweis oder Reisepass
Wie läuft die praktische Ausbildung in der Behörde ab?
- Zwischen den einzelnen Studienabschnitten findet die berufspraktische Ausbildung an den Behörden statt. Diese richtet sich im staatlichen Bereich nach den Anlagen zur AV-FachV-nVD.
- Für die berufspraktische Ausbildung muss vom Ausbildungsleiter (§ 8 FachV-nVD) ein Ausbildungsplan erstellt werden, der sich zeitlich an den bereits erlernten Studienfächern orientieren sollte. Eine entsprechende Übersicht über den Kenntnisstand der Anwärter/innen finden Sie auf der Internetseite der Hochschule unter http://www.aiv.hfoed.de/de/berufspraktisches-studium/diplomverwaltungs-wirt-fh
- Während des Praktikums ist von den Anwärtern und Anwärterinnen ein Beschäftigungsnachweis (§ 10 FachV-nVD) zu führen und von den jeweiligen Ausbildungsbereichen ein Leistungsbericht (§ 11 Abs. 1 FachV-nVD) zu erstellen.
Am Ende des Praktikums 3 ist ein zusammenfassender Leistungsbericht (§ 11 Abs. 2 FachV-nVD) zu erstellen. Darin wird festgestellt, ob das Ziel der Ausbildung erreicht ist. Sollte dies nicht zutreffen, ist das Prüfungsamt der Hochschule zu unterrichten.
Wie erhalten wir als Dienstherr einen Studienplatz im Studiengang Diplom-Verwaltungswirt/in (FH)?
- Die Dienstherren, die der Hochschule in den letzten Jahren Studierende zugewiesen haben, werden im November schriftlich aufgefordert, den Bedarf an Studienplätzen für den Studienjahrgang mitzuteilen, der im Oktober des Folgejahres mit dem Studium beginnt. Die Voranmeldung erfolgt über ein Buchungssystem auf der Internetseite der Hochschule.
- Die Hochschule veröffentlicht im Staatsanzeiger (Februar/März) eine Bekanntmachung zum Ablauf des Studiums im kommenden Studienjahr. Die Bekanntmachung enthält ebenfalls eine Aufforderung, den Bedarf an Studienplätzen mitzuteilen. Der Bedarf kann telefonisch (09281 7771-161) oder an studentenkanzlei(at)aiv.hfoed.de übermittelt werden.
Wie erfolgt die Anmeldung der Bewerberinnen und Bewerber?
- Die Anmeldung (Zuweisung) der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt über ein Formularsystem auf der Internetseite der Hochschule. Das Formularsystem ist von Anfang Juli bis zum Studienbeginn im Oktober geöffnet. Der Zugang erfolgt über ein Passwort, welches den Dienstherrn mitgeteilt wird.
Welche Unterlagen sind der Zuweisung beizufügen?
- Mit der Zuweisung soll ein digitales Passfoto für den Studienausweis und der Nachweis der Vorbildungsvoraussetzungen (Schulzeugnis) übersandt werden.
- Bei den Beamtinnen und Beamte, die zur Ausbildungsqualifizierung zugewiesen werden, erhält die Hochschule von der Bayer. Verwaltungsschule eine Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme am Zulassungsverfahren.
Wie wird die Zuweisung bestätigt?
- Der Dienstherr erhält ein Zuteilungsschreiben, welches den Studienablauf für die gesamte Dauer des Studiums festlegt. Ein Abdruck des Schreibens ist für die Studierende / den Studierenden beigefügt, ebenso eine Bestellkarte für die Vorschriftensammlung für die Verwaltung in Bayern – VSV.
Welche Informationen erhalten die Bewerberinnen und Bewerber vor dem Studienbeginn?
- Die Hochschule führt - üblicherweise Ende Juni / Anfang Juli - einen Tag der offenen Tür für die Studienanfängerinnen und -anfänger durch. Die Dienstherren werden über die Veranstaltung informiert mit der Bitte, die Bewerberinnen und Bewerber über den Termin zu informieren.
- Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten im Lauf des Monats September eine Mitteilung über den Ablauf des ersten Studientages und die Ausstattung der Appartements.
- Den Bewerberinnen und Bewerbern kann vorab nicht mitgeteilt werden, welcher Studiengruppe sie angehören und in welchem Appartement sie untergebracht sind, weil sich dies bis zum Studienbeginn noch ändern kann.
- Der Studienführer, den die Studierenden am ersten Studientag erhalten, steht in der Regel ab Ende August auf der Internetseite der Hochschule zum Download zur Verfügung.
Unsere Studierende / unser Studierender interessiert sich für eine Verkürzung des Studiums. Wie sollen wir vorgehen?
- Die Hochschule bietet den Studierenden im Dezember eine Informationsveranstaltung an. Die Studierenden haben dann noch ausreichend Zeit, ihren Antrag auf Verkürzung zu stellen, welcher bis Ende Januar beim Dienstherrn eingegangen sein muss.
Die Hochschule weist auf ihrer Internetseite lehrveranstaltungsfreie Tage aus. Was ist diesbezüglich zu beachten?
- Die lehrveranstaltungsfreien Tage dienen der Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen und werden nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet.
Woher bekomme ich als Dienstherr aktuelle Informationen zum Geschehen an der Hochschule?
- Alle aktuellen Informationen stehen auf www.aiv.hfoed.de zur Verfügung.
- Ich kann den Newsletter der Hochschule über http://www.aiv.hfoed.de/de/aktuelles/newsletter.html abonnieren.
- Die Hochschule versendet bei Bedarf E-Mails mit aktuellen Hinweisen.
- Die Hochschule führt alljährlich eine Informationsveranstaltung für die Ausbildungsleitungen durch.
- Ich schreibe eine E-Mail oder rufe an und bekomme die gewünschte Auskunft.
Wie kann ich während der Fachstudienabschnitte Kontakt mit meinen Studierenden aufnehmen?
- Die Studierenden erhalten eine dienstliche Mail-Adresse, die in der Regel vorname.nachname@aiv.hfoed.de lautet.
- Für Betreuungsbesuche stellt Ihnen die Hochschule gerne einen Raum zur Verfügung.
Wie können wir das Infoportal für Ausbildungsleitstellen nutzen?
- Das Infoportal bietet umfangreiche Informationen über das Studium, Studienunterlagen und den Leistungsstand der Studierenden.
- Der Zugang ist auf die Ausbildungsleitstellen beschränkt, die Studierende für die laufenden Studienjahrgänge zugewiesen haben. Die erforderlichen Benutzerdaten werden von uns automatisch übermittelt. Falls Sie Ihre Zugangsdaten nochmals benötigen oder Probleme haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail an rz@aiv.hfoed.de.
Wie erfahre ich mögliche Fehlzeiten meiner Studierenden?
- Die Fehlzeiten der Studierenden werden den Dienstherren derzeit noch zugesandt. Zukünftig sollen sie über das Infoportal abgerufen werden, welche über die dienstherrnbezogene Kennung aufrufbar ist. http://www.aiv.hfoed.de/de/fachstudium/fuer-dienstherren/infoportal-fuer-ausbildungsleitstellen.html