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Freie Plätze

 

Schnellübersicht Freie-Plätze

Achtung: Anmeldeschluss für die Seminare im Januar und Februar 2025 ist der 21. November 2024.

Freie Plätze im Jahr 2024

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Eingruppierung und Stufenzuordnung nach dem Tarifvertrag der Länder

Beschreibung:
Im Tarifrecht führt vor allem die hohe Komplexität der Eingruppierungsregelungen im TV-L sowie der Entgeltordnung in der Anlage A zum TV-L zu einer hohen Fehlerquote. Die Rechnungsprüfung moniert u.a. dass bei organisatorischen Entscheidungen (Änderungen/Aufteilungen/Aufspaltungen von Arbeitsplätzen) die tariflichen Auswirkungen auf Entgeltgruppen- und Stufenzuordnung nicht ausreichend (mit-)berücksichtigt werden.
Ein weiterer Fehlerschwerpunkt liegt in der Stufenfestsetzung bei der Einstellung nach § 16 TV-L bzw. bei Höhergruppierungen nach § 17 Abs. 4 TV-L, deren Regelungen eine strukturierte Rechtsanwendung unter Berücksichtigung der umfangreichen Vollzugshinweise erfordern. Die Schwierigkeit dieser Regelungen ist schon anhand des Umfangs der Hinweise zum Thema "Stufen der Entgelttabelle" (§ 16 und § 17 TV-L) mit insg. ca. 40 DIN A4-Seiten zu ersehen.
Darüber hinaus wird in diesem Seminar dargelegt, warum die Verwendung von Arbeitsverträgen, die nicht den Mustern des Finanzministeriums entsprechen, im Falle eines Rechtsstreits das Prozessrisiko für den Freistaat als Arbeitgeber erhöhen können. Dies gilt auch für Vorlagen und Formblätter zur Eingruppierung und Stufenfestsetzung.

Inhaltsübersicht

* Eingruppierung nach § 12 i.V.m. Anlage A des TV-L
* Feststellung Entgeltgruppe bei Einstellung
* Auswirkungen bei Änderung der Tätigkeit
* Stufenzuordnung nach § 16 TV-L bei Einstellung und nach Höher- bzw. Herabgruppierung nach § 17 Abs. 4 TV-L
* Vorweggewährung von Stufen nach § 16 Abs. 2a TV-L
* Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 14 TV-L
* Zwingende Verwendung der vom StMFH zur Verfügung gestellten Muster für Arbeitsverträge sowie zur Feststellung der Entgeltgruppe

Zielgruppe: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Personalverwaltungen im staatlichen Bereich

Hinweis: Tarifvertrag der Länder einschl. der Entgeltordnung in der Anlage A zum TV-L sowie die Durchführungshinweise zu §§ 12 und 16 ff TV-Länder sind mitzubringen. Achtung: Die Seminare in München, Nürnberg und Würzburg sind ohne Unterkunft und Verpflegung. Diese Seminare sollten von ortsnahen Teilnehmern besucht werden.

Freie Termine:

Hier erscheint die Anzahl der tatsächlichen freien Plätze, die an uns zurück- oder noch nicht vergeben worden sind.
Auch für Seminare mit *-Angabe können Sie sich noch anmelden. Eine Zusage ist jedoch ressortabhängig und kann nicht garantiert werden.
Zeitraum Bemerkungen Seminarnummer Ort Freie Plätze Anmeldelink
Zu diesem Thema sind leider keine Termine mehr frei

Freie Plätze im Jahr 2025

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Eingruppierung und Stufenzuordnung nach dem Tarifvertrag der Länder

Beschreibung:
Im Tarifrecht führt vor allem die hohe Komplexität der Eingruppierungsregelungen im TV-L sowie der Entgeltordnung in der Anlage A zum TV-L zu einer hohen Fehlerquote. Die Rechnungsprüfung moniert u.a. dass bei organisatorischen Entscheidungen (Änderungen/Aufteilungen/Aufspaltungen von Arbeitsplätzen) die tariflichen Auswirkungen auf Entgeltgruppen- und Stufenzuordnung nicht ausreichend (mit-)berücksichtigt werden.
Ein weiterer Fehlerschwerpunkt liegt in der Stufenfestsetzung bei der Einstellung nach § 16 TV-L bzw. bei Höhergruppierungen nach § 17 Abs. 4 TV-L, deren Regelungen eine strukturierte Rechtsanwendung unter Berücksichtigung der umfangreichen Vollzugshinweise erfordern. Die Schwierigkeit dieser Regelungen ist schon anhand des Umfangs der Hinweise zum Thema "Stufen der Entgelttabelle" (§ 16 und § 17 TV-L) mit insg. ca. 40 DIN A4-Seiten zu ersehen.
Darüber hinaus wird in diesem Seminar dargelegt, warum die Verwendung von Arbeitsverträgen, die nicht den Mustern des Finanzministeriums entsprechen, im Falle eines Rechtsstreits das Prozessrisiko für den Freistaat als Arbeitgeber erhöhen können. Dies gilt auch für Vorlagen und Formblätter zur Eingruppierung und Stufenfestsetzung.

Inhaltsübersicht

* Eingruppierung nach § 12 i.V.m. Anlage A des TV-L
* Feststellung Entgeltgruppe bei Einstellung
* Auswirkungen bei Änderung der Tätigkeit
* Stufenzuordnung nach § 16 TV-L bei Einstellung und nach Höher- bzw. Herabgruppierung nach § 17 Abs. 4 TV-L
* Vorweggewährung von Stufen nach § 16 Abs. 2a TV-L
* Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 14 TV-L
* Zwingende Verwendung der vom StMFH zur Verfügung gestellten Muster für Arbeitsverträge sowie zur Feststellung der Entgeltgruppe

Zielgruppe: Beschäftigte aus der Sachbearbeitung der staatlichen Personalverwaltungen aller Ressorts die mit der Eingruppierung und Stufenzuordnung befasst sind.

Hinweis: Tarifvertrag der Länder einschl. der Entgeltordnung in der Anlage A zum TV-L sowie die Durchführungshinweise zu §§ 12 und 16 ff TV-Länder sind mitzubringen. Achtung: Die Seminare in München, Nürnberg und Würzburg sind ohne Unterkunft und Verpflegung. Diese Seminare sollten von ortsnahen Teilnehmern besucht werden.

Freie Termine:

Hier erscheint die Anzahl der tatsächlichen freien Plätze, die an uns zurück- oder noch nicht vergeben worden sind.
Auch für Seminare mit *-Angabe können Sie sich noch anmelden. Eine Zusage ist jedoch ressortabhängig und kann nicht garantiert werden.
Zeitraum Bemerkungen Seminarnummer Ort Freie Plätze Anmeldelink
17.02.2025 - 19.02.2025 2025252 München - ohne ÜN * Anmelden
09.04.2025 - 11.04.2025 2025048 Hof * Anmelden
23.06.2025 - 25.06.2025 2025250 München - ohne ÜN * Anmelden
14.07.2025 - 16.07.2025 2025201 Herrsching * Anmelden
14.07.2025 - 16.07.2025 2025251 Würzburg - ohne ÜN * Anmelden
28.07.2025 - 30.07.2025 2025107 Hof * Anmelden
08.10.2025 - 10.10.2025 2025088 Hof * Anmelden
24.11.2025 - 26.11.2025 2025253 München - ohne ÜN * Anmelden