Seminaranmeldung 2024
Eingruppierung und Stufenzuordnung nach dem Tarifvertrag der Länder
Beschreibung:
Im Tarifrecht führt vor allem die hohe Komplexität der Eingruppierungsregelungen im TV-L sowie der Entgeltordnung in der Anlage A zum TV-L zu einer hohen Fehlerquote. Die Rechnungsprüfung moniert u.a. dass bei organisatorischen Entscheidungen (Änderungen/Aufteilungen/Aufspaltungen von Arbeitsplätzen) die tariflichen Auswirkungen auf Entgeltgruppen- und Stufenzuordnung nicht ausreichend (mit-)berücksichtigt werden.
Ein weiterer Fehlerschwerpunkt liegt in der Stufenfestsetzung bei der Einstellung nach § 16 TV-L bzw. bei Höhergruppierungen nach § 17 Abs. 4 TV-L, deren Regelungen eine strukturierte Rechtsanwendung unter Berücksichtigung der umfangreichen Vollzugshinweise erfordern. Die Schwierigkeit dieser Regelungen ist schon anhand des Umfangs der Hinweise zum Thema "Stufen der Entgelttabelle" (§ 16 und § 17 TV-L) mit insg. ca. 40 DIN A4-Seiten zu ersehen.
Darüber hinaus wird in diesem Seminar dargelegt, warum die Verwendung von Arbeitsverträgen, die nicht den Mustern des Finanzministeriums entsprechen, im Falle eines Rechtsstreits das Prozessrisiko für den Freistaat als Arbeitgeber erhöhen können. Dies gilt auch für Vorlagen und Formblätter zur Eingruppierung und Stufenfestsetzung.
Inhaltsübersicht
* Eingruppierung nach § 12 i.V.m. Anlage A des TV-L
* Feststellung Entgeltgruppe bei Einstellung
* Auswirkungen bei Änderung der Tätigkeit
* Stufenzuordnung nach § 16 TV-L bei Einstellung und nach Höher- bzw. Herabgruppierung nach § 17 Abs. 4 TV-L
* Vorweggewährung von Stufen nach § 16 Abs. 2a TV-L
* Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 14 TV-L
* Zwingende Verwendung der vom StMFH zur Verfügung gestellten Muster für Arbeitsverträge sowie zur Feststellung der Entgeltgruppe
Im Tarifrecht führt vor allem die hohe Komplexität der Eingruppierungsregelungen im TV-L sowie der Entgeltordnung in der Anlage A zum TV-L zu einer hohen Fehlerquote. Die Rechnungsprüfung moniert u.a. dass bei organisatorischen Entscheidungen (Änderungen/Aufteilungen/Aufspaltungen von Arbeitsplätzen) die tariflichen Auswirkungen auf Entgeltgruppen- und Stufenzuordnung nicht ausreichend (mit-)berücksichtigt werden.
Ein weiterer Fehlerschwerpunkt liegt in der Stufenfestsetzung bei der Einstellung nach § 16 TV-L bzw. bei Höhergruppierungen nach § 17 Abs. 4 TV-L, deren Regelungen eine strukturierte Rechtsanwendung unter Berücksichtigung der umfangreichen Vollzugshinweise erfordern. Die Schwierigkeit dieser Regelungen ist schon anhand des Umfangs der Hinweise zum Thema "Stufen der Entgelttabelle" (§ 16 und § 17 TV-L) mit insg. ca. 40 DIN A4-Seiten zu ersehen.
Darüber hinaus wird in diesem Seminar dargelegt, warum die Verwendung von Arbeitsverträgen, die nicht den Mustern des Finanzministeriums entsprechen, im Falle eines Rechtsstreits das Prozessrisiko für den Freistaat als Arbeitgeber erhöhen können. Dies gilt auch für Vorlagen und Formblätter zur Eingruppierung und Stufenfestsetzung.
Inhaltsübersicht
* Eingruppierung nach § 12 i.V.m. Anlage A des TV-L
* Feststellung Entgeltgruppe bei Einstellung
* Auswirkungen bei Änderung der Tätigkeit
* Stufenzuordnung nach § 16 TV-L bei Einstellung und nach Höher- bzw. Herabgruppierung nach § 17 Abs. 4 TV-L
* Vorweggewährung von Stufen nach § 16 Abs. 2a TV-L
* Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 14 TV-L
* Zwingende Verwendung der vom StMFH zur Verfügung gestellten Muster für Arbeitsverträge sowie zur Feststellung der Entgeltgruppe
Zielgruppe: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Personalverwaltungen im staatlichen Bereich
Hinweis: Tarifvertrag der Länder einschl. der Entgeltordnung in der Anlage A zum TV-L sowie die Durchführungshinweise zu §§ 12 und 16 ff TV-Länder sind mitzubringen. Achtung: Die Seminare in München, Nürnberg und Würzburg sind ohne Unterkunft und Verpflegung. Diese Seminare sollten von ortsnahen Teilnehmern besucht werden.
Freie Termine:
Zeitraum | Bemerkungen | Seminarnummer | Ort | Freie Plätze | Anmeldelink |
---|---|---|---|---|---|
19.02.2024 - 21.02.2024 | Achtung: Seminar ohne Unterkunft und ohne Verpflegung (für ortsnahe Interessenten) | 2024250 | München - ohne ÜN | - | |
18.03.2024 - 20.03.2024 | 2024134 | Hof | - | ||
06.05.2024 - 08.05.2024 | 2024136 | Hof | - | ||
01.07.2024 - 03.07.2024 | Achtung: Seminar ohne Unterkunft und ohne Verpflegung (für ortsnahe Interessenten) | 2024251 | Nürnberg - ohne ÜN | - | |
15.07.2024 - 17.07.2024 | Achtung: Seminar ohne Unterkunft und ohne Verpflegung (für ortsnahe Interessenten) | 2024252 | Würzburg - ohne ÜN | - | |
29.07.2024 - 31.07.2024 | Achtung: Seminar ohne Unterkunft und ohne Verpflegung (für ortsnahe Interessenten) | 2024254 | München - ohne ÜN | - | |
16.12.2024 - 18.12.2024 | Achtung: Seminar ohne Unterkunft und ohne Verpflegung (für ortsnahe Interessenten) | 2024253 | München - ohne ÜN | ausgebucht |